Was müssen Hobbygärtner bei der Sonnenstrom-Ernte beachten?

Wer eine Photovoltaik-Anlage als Regenschutz über seinen Tomaten installiert, bekommt für den Solarstrom nicht unbedingt eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Wohin mit der Strom-Ernte? Ein Bericht in der Ostfriesen-Zeitung.
2. November 2023, 13:12 Uhr

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Der Hofberichterstatter Presseschau Ostfriesen-Zeitung

Berlin. Wer sein Hausgrundstück mit einem Solarzaun einfriedet, ein Gewächshaus mit Solardach baut oder Agri-Photovoltaik-Anlagen im Kleinformat über Gemüsebeeten und Beerensträuchern installiert, sollte vorab klären, was er mit seiner Strom-Ernte machen will beziehungsweise kann. Denn für Strom aus Photovoltaik-Anlagen im Garten gibt es nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht unbedingt eine Einspeisevergütung. Das gilt insbesondere, wenn der Garten ein Haus umgibt, dessen Dach für die Sonnenstrom-Produktion geeignet ist.

Hier geht es zum Hintergrundbericht auf der Internetseite der Ostfriesen-Zeitung.

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