Berlin. Wer sein Hausgrundstück mit einem Solarzaun einfriedet, ein Gewächshaus mit Solardach baut oder Agri-Photovoltaik-Anlagen im Kleinformat über Gemüsebeeten und Beerensträuchern installiert, sollte vorab klären, was er mit seiner Strom-Ernte machen will beziehungsweise kann. Denn für Strom aus Photovoltaik-Anlagen im Garten gibt es nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht unbedingt eine Einspeisevergütung. Das gilt insbesondere, wenn der Garten ein Haus umgibt, dessen Dach für die Sonnenstrom-Produktion geeignet ist.
Hier geht es zum Hintergrundbericht auf der Internetseite der Ostfriesen-Zeitung.